Aktuelles

Liebe 1-2-3 KäSeHoch Eltern,

nach aktueller Regierungsmitteilung von Herrn Ministerpräsidenten Laschet zur Eindämmung der Infektionskette des Coronavirus, am 13.03.2020, ist die Kinderbetreuung auch in der Kindertagespflege ab Montag, dem 16.03.2020, einzustellen.

Zur Aufrechterhaltung des Krisenmanagement soll jedoch die Betreuung von Kindern, deren beide Elternteile in unten genannten Berufsgruppen tätig sind, ab Mittwoch fortgeführt werden.  

Zu diesen Berufsgruppen zählen:

1. Sektor Energie
• Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
• insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

2. Sektor Wasser, Entsorgung
• Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
• insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

3. Sektor Ernährung, Hygiene
• Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
• insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

5. Sektor Gesundheit
• insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore ​

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
• insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
• Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

7. Sektor Transport und Verkehr
• insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
• Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
• Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

8. Sektor Medien
• insbesondere Nachrichten- und Informationswesen so wie Risiko-und Krisenkommunikation

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
• Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesens, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche
Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
• Gesetzgebung/Parlament

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
• Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Falls ihr in den genannten Berufsgruppen tätig seid, lasst bitte das Formular "Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit" von eurem Arbeitgeber auszufüllen. Im Anschluss kann das ausgefüllte Formular am Montag und Dienstag bei 1-2-3 KäSeHoch, auf der Bismarckstraße 170 abgegeben werden.

Bitte informiert euch weiter ebenfalls über die Corona- Seite der Stadt Duisburg, auf der alle Informationen aktualisiert werden

Die Stadt Duisburg wird noch den 16.03.2020 benötigen, um das Verfahren der Notbetreuung entsprechend abzustimmen und euch dann informieren.

Bei Fragen meldet euch gerne unter 0172 - 5850938

Alles Gute und bleibt gesund, 

eurer Team von 1-2-3 KäSeHoch

1-2-3 KäSeHoch unterstützt die Aktion Mensch

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